Posted on Juni 30th, 2008 at 2:39 by jaffa
Bin ich froh und dankbar, dass es noch Juristen wie Heribert Prantl gibt. Da gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sein Urteil im Fall Gäfgen bekannt und schon finden sich unter den diesbezüglichen Meldungen Kommentare wie “Kann er nicht mehr das Folteropfer spielen” oder “Pech für den Kindermörder und die ganzen moralisierenden Gutmenschen” oder (mein absoluter Liebling bisher) “… die MEHRHEIT der Deutschen (hat) Sympathie für das Tun von Herrn Daschner. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit-habe ich zumindest so in der Schule gelernt.”
Da stellen sich mir ehrlich sämtliche Nackenhaare auf! Ja, wenn “man” das so will, dann schaffen wir halt den Rechtsstaat ab. Ich geh’ dann mal. Viel Spaß noch!
Es würde schon helfen, wenn man Entscheidungen auch einmal liest: Der Gerichtshof hat nämlich gerade nicht entschieden, dass Daschners Handeln rechtmäßig war. Auch nach Ansicht des EMGR ist die Androhung von Misshandlungen Folter und damit eine Menschenrechtsverletzung!
Zitat:
“(70.) In the light of the above, the Court considers that in the course of the questioning by E. on 1 October 2002 the applicant was subjected to inhuman treatment prohibited by Article 3 of the Convention.”
Auf Deutsch: Daschner durfte Gäfgen keine Schläge oder sonstige Misshandlungen androhen. Die Behandlung war ein Verstoß gegen Artikel 3 Menschenrechtskonvention.
Das Gericht hat die Beschwerde Gäfgens, die er auf einen Verstoß gegen das Folterverbot gestützt hatte, zurückgewiesen, weil das Landgericht Frankfurt und das Bundesverfassungsgericht den Verstoß gegen das Folterverbot erkannt haben, weil durch die Androhung gewonnene Beweise im Prozess gegen Gäfgen nicht verwertet wurden und weil Daschner strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde (obwohl die Entscheidung des Frankfurter Gerichts ein eher fragwürdiger Halbfreispruch war…).
Hier übrigens das Urteil des EGMR im Volltext: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=1&portal=hbkm&action=html&hig…
Außerdem scheint sich einigen auch nach wiederholtem Vortrag nicht zu erschließen, warum der Staat gerade nicht alles darf, was eine Privatperson im Notfall möglicherweise tun dürfte.
Deshalb zurück zu Herrn Prantl. Der hat nämlich nicht nur einen treffenden Kommentar zur Entscheidung des EGMR geschrieben, den ich gern zur Lektüre weiter empfehle:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/meinung/925/183354/.
Er hat auch die Frankfurter Entscheidung zum Fall Daschner vor nicht ganz 4 Jahren bereits kommentiert: “Falsch im Namen des Volkes”, erschienen am 21.12.2004 in der SZ. Der Artikel war so dermaßen gut, dass ich ihn mir aufgehoben habe. Besser kann ich es nämlich nicht sagen. Und mir war klar, dass ich nochmal Gelegenheit haben würde, daraus zu zitieren.
Also für alle, die es immer noch nicht kapiert haben:
Ansonsten müsste man demnächst ein “Rettungsfoltergesetz” erlassen wie folgt: “Wenn mit Folter ein Mensch gerettet werden kann, darf ein bisschen gefoltert werden. Sind zehn Menschen bedroht, darf die Folter massiver ausfallen. Wird eine ganze Stadt oder ein ganzes Land bedroht, ist die ganz große Folter erlaubt.” Indes: Ein Rechtsstaat foltert nicht.<<
Und als Antwort auf meinen “Lieblingskommentar”:
Danke, Herr Prantl!
MfG,
J.





